Verfassungsgerichtshof B189/97; B468/97; B589/97

B189/97; B468/97; B589/97Verfassungsgericht11.03.1998

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B189/97,B468/97,B589/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die jeweils mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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