Verfassungsgerichtshof B2307/97

B2307/97Verfassungsgericht11.03.1998

Regest

Sozialversicherung, Verzugszinsen, Zinsen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2307/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 20.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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