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B2195/97; B2207/97; B2254/97; B2255/97; B2256/97; B2378/97 - B2253/97 ua; B2419/97•Verfassungsgerichtshof B2195/97; B2207/97; B2254/97; B2255/97; B2256/97; B2378/97 - B2253/97 ua; B2419/97
B2195/97; B2207/97; B2254/97; B2255/97; B2256/97; B2378/97 - B2253/97 ua; B2419/97Verfassungsgericht05.03.1998
Körperschaftsteuer, VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Gesellschaften zu Handen der Beschwerdevertreter die mit jeweils S 18.000,--, im Fall der sechstbeschwerdeführenden Gesellschaft mit S 20.500,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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