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B2253/97; B2388/97•Verfassungsgerichtshof B2253/97; B2388/97
B2253/97; B2388/97Verfassungsgericht05.03.1998
Körperschaftsteuer, VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Gesellschaften zu Handen des Beschwerdevertreters binnen 14 Tagen bei Exekution die Verfahrenskosten zu ersetzen, die im Fall der erstbeschwerdeführenden Gesellschaft mit S 18.000,--, im Fall der zweitbeschwerdeführenden Gesellschaft mit S 20.500,-- bestimmt werden.
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