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G284/97•Verfassungsgerichtshof G284/97
G284/97Verfassungsgericht05.03.1998
VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang, Arbeitslosenversicherung, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Fristsetzung
I.1. Die Worte "über das zuletzt veranlagte Kalenderjahr" im ersten Halbsatz der Z1 des §36a Abs5 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977, idF des ArtIV Z8 des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 411/1996, sowie §36b Abs1 und der letzte Satz des §36b Abs2 des AlVG, beide idF ArtXXII Z3 des Strukturanpassungsgesetzes, BGBl. Nr. 297/1995, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
2. §12 Abs9 sowie der zweite Satz des §12 Abs10 AlVG idF des ArtI Z6 und 7 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 817/1993 treten wieder in Wirksamkeit.
3. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
II.Im übrigen wird das Verfahren eingestellt.
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