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G450/97•Verfassungsgerichtshof G450/97
G450/97Verfassungsgericht03.03.1998
VfGH / Präjudizialität, Vergabewesen, Behördenzuständigkeit, EU-Recht Richtlinie, VfGH / Prüfungsmaßstab, Rechtsstaatsprinzip, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung
Der letzte Satz des §2 Abs2 des Gesetzes vom 6. Juli 1994 über die Vergabe von Aufträgen (Tiroler Vergabegesetz), LGBl. für Tirol Nr. 87/1994, war verfassungswidrig.
Der Landeshauptmann ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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