Verfassungsgerichtshof G450/97

G450/97Verfassungsgericht03.03.1998

Regest

VfGH / Präjudizialität, Vergabewesen, Behördenzuständigkeit, EU-Recht Richtlinie, VfGH / Prüfungsmaßstab, Rechtsstaatsprinzip, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G450/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1998

Spruch

Der letzte Satz des §2 Abs2 des Gesetzes vom 6. Juli 1994 über die Vergabe von Aufträgen (Tiroler Vergabegesetz), LGBl. für Tirol Nr. 87/1994, war verfassungswidrig.

Der Landeshauptmann ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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