Verfassungsgerichtshof B2401/97

B2401/97Verfassungsgericht02.03.1998

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2401/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 20.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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