Verfassungsgerichtshof V12/97

V12/97Verfassungsgericht28.02.1998

Regest

Raumordnung, Flächenwidmungsplan, VfGH / Individualantrag, VfGH / Prüfungsmaßstab, Planungsakte Verfahren (Flächenwidmungsplan)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V12/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1998

Spruch

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Patsch vom 13. Juni 1996, mit der der Flächenwidmungsplan durch Festlegung der Widmungsart "Sonderfläche-Hotelbetrieb und dazugehörige Nebenanlagen" für das Grundstück 2070/1, KG Patsch, geändert wird (Plan FLW F-15/04/04), aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 27. September 1996, kundgemacht in der Zeit vom 27. September 1996 bis 14. Oktober 1996, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Die Gemeinde Patsch ist schuldig, den Antragstellern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 19.800,- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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