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B1387/96•Verfassungsgerichtshof B1387/96
B1387/96Verfassungsgericht24.02.1998
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Fristen
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
III. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand "gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrages gegen die Versäumung der Frist auf Einbringung eines Antrages auf Verfahrenshilfe" wird keine Folge gegeben.
IV. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird zurückgewiesen.
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