Verfassungsgerichtshof B239/97; B758/97; B1469/97; B1939/97; B2417/97

B239/97; B758/97; B1469/97; B1939/97; B2417/97Verfassungsgericht24.02.1998

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B239/97,B758/97,B1469/97,B1939/97,B2417/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1998

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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