Verfassungsgerichtshof B3205/96; B3206/96; B3207/96; B3208/96; B3209/96

B3205/96; B3206/96; B3207/96; B3208/96; B3209/96Verfassungsgericht12.12.1997

Regest

Rundfunk, Belangsendungen, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3205/96,B3206/96,B3207/96,B3208/96,B3209/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1997

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern die mit S 17.357,15 bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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