Verfassungsgerichtshof B1866/97; B1867/97; B1868/97

B1866/97; B1867/97; B1868/97Verfassungsgericht10.12.1997

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1866/97,B1867/97,B1868/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1997

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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