Verfassungsgerichtshof G403/97

G403/97Verfassungsgericht09.12.1997

Regest

Einkommensteuer, Rückstellungen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G403/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.12.1997

Spruch

In §9 Abs4 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988 idF des ArtI Z6 des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, wird die Wortfolge "eines Dienst- oder" als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1998 in Kraft. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.