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G403/97•Verfassungsgerichtshof G403/97
G403/97Verfassungsgericht09.12.1997
Einkommensteuer, Rückstellungen
In §9 Abs4 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988 idF des ArtI Z6 des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, wird die Wortfolge "eines Dienst- oder" als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1998 in Kraft. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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