Verfassungsgerichtshof G23/97; G24/97; G25/97; G26/97

G23/97; G24/97; G25/97; G26/97Verfassungsgericht05.12.1997

Regest

VfGH / Präjudizialität, Erdölsonderabgabe, Sonderabgabe von Erdöl, EU-Recht Richtlinie, Umsatzsteuer

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G23/97,G24/97,G25/97,G26/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.1997

Spruch

Die Wortfolge ", 2. bei Erdölprodukten 6 vH der Bemessungsgrundlage" in §4 des Bundesgesetzes vom 26. November 1980, mit dem eine Sonderabgabe von Erdöl erhoben wird, BGBl. Nr. 554, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 681/1994, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1998 in Kraft. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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