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V56/97•Verfassungsgerichtshof V56/97
V56/97Verfassungsgericht05.12.1997
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan
Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schlins, beschlossen von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schlins am 25. November 1974, genehmigt mit Beschluß der Vorarlberger Landesregierung vom 29. Juli 1975, ZVIe-861.73/1975, wird insoweit als gesetzwidrig aufgehoben, als darin die Gst.-Nr. 549, GB Schlins, als Baufläche-Wohngebiet (BW) ausgewiesen ist.
Die Vorarlberger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung verpflichtet.
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