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V104/97•Verfassungsgerichtshof V104/97
V104/97Verfassungsgericht05.12.1997
Kraftfahrrecht, Kennzeichen, Gewerberecht, Gewerbeberechtigung, Befähigungsnachweis, Erwerbsausübungsfreiheit
§25c Abs3 der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, BGBl. Nr. 399 in der Fassung der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (40. Novelle zur KDV 1967), BGBl. Nr. 214/1995, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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