Verfassungsgerichtshof B2104/96

B2104/96Verfassungsgericht28.11.1997

Regest

VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Finanzverfahren, Wiederaufnahme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2104/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1997

Spruch

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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