Verfassungsgerichtshof B317/97

B317/97Verfassungsgericht28.11.1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B317/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1997

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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