Verfassungsgerichtshof B2222/97

B2222/97Verfassungsgericht28.11.1997

Regest

Zivildienst, Fristen (Zivildienst)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2222/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Ausnahme von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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