Verfassungsgerichtshof B4133/96; B4134/96; B4135/96; B4136/96

B4133/96; B4134/96; B4135/96; B4136/96Verfassungsgericht27.11.1997

Regest

Tierärzte Kammer, Tierärzte, Kollegialbehörde, Behördenzuständigkeit, Berufsrecht Tierärzte, Bescheidbegründung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B4133/96,B4134/96,B4135/96,B4136/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1997

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs ist schuldig, jedem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit je S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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