Verfassungsgerichtshof B4851/96

B4851/96Verfassungsgericht27.11.1997

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Neuerungsverbot, Unabhängiger Verwaltungssenat, Mißhandlung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B4851/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1997

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit

S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu setzen.

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