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B470/97•Verfassungsgerichtshof B470/97
B470/97Verfassungsgericht27.11.1997
Zivilrecht, Zinsen, Jagdrecht, Jagdschaden, Wildschaden, Schadenersatz
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zHd. seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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