Verfassungsgerichtshof B2235/94; B3520/95

B2235/94; B3520/95Verfassungsgericht13.12.1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2235/94,B3520/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung verfassungswidriger Gesetze sowie wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreter die jeweils mit S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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