Verfassungsgerichtshof B2665/94; B1230/95; B1231/95; B2592/95

B2665/94; B1230/95; B1231/95; B2592/95Verfassungsgericht10.12.1996

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Kosten, VfGH / Beteiligter

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2665/94,B1230/95,B1231/95,B2592/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1996

Spruch

1. Die von J L erhobene Beschwerde wird zurückgewiesen.

2. Die übrigen beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist schuldig, den Einschreitern, zu Handen ihrer Rechtsvertreter, die in nachstehender Höhe bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen:

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