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B2481/95; B2855/95•Verfassungsgerichtshof B2481/95; B2855/95
B2481/95; B2855/95Verfassungsgericht10.12.1996
VfGH / Anlaßfall, Bescheid / Trennbarkeit
Der Beschwerdeführer ist durch den zu B2481/95 angefochtenen Bescheid und durch den zu B2855/95 bekämpften Bescheidteil (Spruchpunkt 4) in seinen Rechten wegen Anwendung von verfassungswidrigen Gesetzesbestimmungen verletzt worden.
Der angefochtene Bescheid und der bekämpfte Bescheidteil werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen des Beschwerdevertreters, die mit 36.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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