Verfassungsgerichtshof G205/96; G206/96

G205/96; G206/96Verfassungsgericht26.11.1996

Regest

Rechtsstaatsprinzip, Rechtsschutz, Finanzverfahren, Einhebung (Abgabe), Vollstreckbarkeit (Finanzverfahren), Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G205/96,G206/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1996

Spruch

§198 der Niederösterreichischen Abgabenordnung 1977, LGBl. 3400-0, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1997 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Niederösterreichische Landeshauptmann ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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