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B1318/95•Verfassungsgerichtshof B1318/95
B1318/95Verfassungsgericht25.11.1996
Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres bevollmächtigten Vertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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