Verfassungsgerichtshof B2342/95

B2342/95Verfassungsgericht25.11.1996

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2342/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1996

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zuhanden seines bevollmächtigten Vertreters, die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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