Verfassungsgerichtshof B1668/96

B1668/96Verfassungsgericht25.11.1996

Regest

Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Ausweisung, Interessenabwägung, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1668/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1996

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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