Verfassungsgerichtshof B750/94

B750/94Verfassungsgericht09.10.1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B750/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

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