Verfassungsgerichtshof B489/94; B677/94

B489/94; B677/94Verfassungsgericht08.03.1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B489/94,B677/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1996

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Die Ärztekammer für Oberösterreich ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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