Verfassungsgerichtshof V166/95

V166/95Verfassungsgericht05.03.1996

Regest

Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Abänderung (Flächenwidmungsplan), VfGH / Prüfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V166/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1996

Spruch

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Gresten vom 17. Dezember 1990, womit der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Gresten abgeändert wird, genehmigt mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 7. März 1991, R/1-R-176/009, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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