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B1799/94•Verfassungsgerichtshof B1799/94
B1799/94Verfassungsgericht04.03.1996
Fremdenrecht, Asylrecht, VfGH / Wirkung aufschiebende, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH), Wirkung aufschiebende
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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