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B2420/95•Verfassungsgerichtshof B2420/95
B2420/95Verfassungsgericht04.03.1996
Schiffahrt, Bescheidbegründung, Bescheid Spruch
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei, zu Handen ihres Rechtsvertreters, die mit S 18.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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