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B1822/94•Verfassungsgerichtshof B1822/94
B1822/94Verfassungsgericht01.03.1996
Auslegung verfassungskonforme, Hochschulen, Studienbeihilfen, geschlechtsspezifische Differenzierungen, Gleichheit Frau-Mann, Diskriminierung mittelbare
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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