Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
KI-8/94•Verfassungsgerichtshof KI-8/94
KI-8/94Verfassungsgericht29.02.1996
VfGH / Kompetenzkonflikt, VfGH / Abtretung, Verwaltungsgerichtshof, Zuständigkeit Verwaltungsgerichtshof, VfGH / Zuständigkeit, Unabhängiger Verwaltungssenat, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt
Der Verwaltungsgerichtshof ist zur Entscheidung über die Beschwerde des C und der C B gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 20. Februar 1992, Z Senat-B-91-007, abgetreten mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 29. September 1992, GZ B416/92-3, zuständig.
Der entgegenstehende Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. März 1994, Z93/01/0003, wird aufgehoben.
Der Bund (Verwaltungsgerichtshof) ist schuldig, den Antragstellern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.