Verfassungsgerichtshof V51/95

V51/95Verfassungsgericht29.02.1996

Regest

Gemeinderecht, Verordnung ortspolizeiliche, Baumschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V51/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.02.1996

Spruch

1. §4 Abs1 lita der Villacher Baumschutzverordnung (Beschluß des Villacher Gemeinderates vom 24. Mai 1978, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Stadt Villach Nr. VI/1978,

S 237) wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Februar 1997 in Kraft.

Die Kärntner Landesregierung ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.

2. Kosten werden nicht zugesprochen.

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