Verfassungsgerichtshof B324/95

B324/95Verfassungsgericht30.06.1995

Regest

Rechtsanwälte, Berufsrecht Rechtsanwälte, Erwerbsausübungsfreiheit, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Prüfungszeitpunkt, EU-Recht Richtlinie, EWR

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B324/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1995

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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