Verfassungsgerichtshof B2472/94

B2472/94Verfassungsgericht29.06.1995

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2472/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1995

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin, zu Handen ihres Rechtsvertreters, die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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