Verfassungsgerichtshof B2688/94; B2689/94

B2688/94; B2689/94Verfassungsgericht29.06.1995

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2688/94,B2689/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1995

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, beiden Beschwerdeführern, zu Handen ihres Rechtsvertreters, die mit je 18.000 S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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