Verfassungsgerichtshof G13/95

G13/95Verfassungsgericht29.06.1995

Regest

Bescheidbegriff, Strafrecht, Strafprozeßrecht, Untersuchungshaft, Gericht, Gefangenenhaus

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G13/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1995

Spruch

§1 des ArtI des Bundesgesetzes, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden, BGBl. Nr. 467/1992, wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.

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