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G13/95•Verfassungsgerichtshof G13/95
G13/95Verfassungsgericht29.06.1995
Bescheidbegriff, Strafrecht, Strafprozeßrecht, Untersuchungshaft, Gericht, Gefangenenhaus
§1 des ArtI des Bundesgesetzes, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden, BGBl. Nr. 467/1992, wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
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