Verfassungsgerichtshof G294/94; G11/95

G294/94; G11/95Verfassungsgericht21.06.1995

Regest

Punzierungswesen, Geltungsbereich (sachlicher) eines Gesetzes

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G294/94,G11/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1995

Spruch

Die Worte "zu zerschlagen und" in §14 Abs2 des Bundesgesetzes vom 24. Feber 1954 über den Feingehalt der Edelmetallgegenstände (Punzierungsgesetz), BGBl. Nr. 68, werden als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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