Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
B1525/93; B1266/94•Verfassungsgerichtshof B1525/93; B1266/94
B1525/93; B1266/94Verfassungsgericht17.06.1995
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der mit der zu B1525/93 protokollierten Beschwerde bekämpfte Bescheid wird insoweit aufgehoben, als damit die Vorstellung abgewiesen wurde. Der mit der zu B1266/94 protokollierten Beschwerde bekämpfte Bescheid wird zur Gänze aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei der zu B1525/93 protokollierten Beschwerde die mit S 15.000,- und der beschwerdeführenden Partei der zu B1266/94 protokollierten Beschwerde die mit S 18.000,-
bestimmten Prozeßkosten zuhanden ihrer Rechtsvertreter binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.