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V169/94•Verfassungsgerichtshof V169/94
V169/94Verfassungsgericht17.06.1995
Altlastensanierung, Bauschutt, Abfallwirtschaft, Mülldeponie, Verordnung Kundmachung, Verordnungsbegriff, RechtsV, VerwaltungsV, VfGH / Prüfungsgegenstand, Abgaben Mülldeponie, VfGH / Fristsetzung, Erlaß siehe VerwaltungsV, Kundmachung siehe auch Verordnung Kundmachung
Der Erlaß der Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie zur Altlastensanierungsgesetznovelle 1992 vom 7. April 1993, Z 08 3523/26-V/4/93-Ho, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 15. Juni 1996 in Kraft.
Der Bundesminister für Umwelt ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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