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V353/94; V354/94•Verfassungsgerichtshof V353/94; V354/94
V353/94; V354/94Verfassungsgericht17.06.1995
Baurecht - Raumordnung / Bebauungsplan
§6 der Bebauungsvorschriften der Marktgemeinde Perchtoldsdorf vom 17. Dezember 1985, neugefaßt durch Beschluß des Gemeinderates der Marktgemeinde Perchtoldsdorf vom 25. Februar 1987, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel der Marktgemeinde Perchtoldsdorf vom 1. Juni bis 15. Juni 1987, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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