Verfassungsgerichtshof B48/93

B48/93Verfassungsgericht16.06.1995

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B48/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1995

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 32.400 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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