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B395/93•Verfassungsgerichtshof B395/93
B395/93Verfassungsgericht16.06.1995
Bescheiderlassung, Bescheid Unterschrift, Unterschrift Bescheid, Bindung (der Gerichte), Krankenanstalten, Pflegegebühren, rechtliches Gehör, Verwaltungsverfahren, Ermittlungsverfahren Parteiengehör, Parteiengehör, Parteistellung Krankenanstalten
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid in dem durch Art6 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gehör durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht verletzt worden.
Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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