Verfassungsgerichtshof B897/94

B897/94Verfassungsgericht16.06.1995

Regest

Finanzverfassung, Finanzausgleich, Vergnügungssteuer, Videocassetten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B897/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1995

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur weiteren Entscheidung abgetreten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.