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B1611/94; B1612/94; B1613/94; B1614/94•Verfassungsgerichtshof B1611/94; B1612/94; B1613/94; B1614/94
B1611/94; B1612/94; B1613/94; B1614/94Verfassungsgericht16.06.1995
Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide in dem gemäß Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 21.600,- bestimmten Kosten dieses verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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