Verfassungsgerichtshof KV1/95

KV1/95Verfassungsgericht14.06.1995

Regest

Volksanwaltschaft

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof KV1/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1995

Spruch

Die Volksanwaltschaft ist gemäß Art148 a Abs2 B-VG zuständig, von ihr vermutete Mißstände bei der Einrichtung einer Beschwerde- und Auskunftsstelle ("Steuerombudsmann") durch das Bundesministerium für Finanzen einschließlich des damit zusammenhängenden Abschlusses eines Werkvertrages zwischen dem Bundesminister für Finanzen und dem "Steuerombudsmann" von Amts wegen zu prüfen.

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